⚠️ ACHTUNG
: Denken Sie daran, die Bescheinigung über einen Ausnahmemarkt mitzuführen, wenn Ihr Umzug mehr als 100 km von Ihrem ursprünglichen Wohnort entfernt in ein anderes Departement führt.

📩 Stellen Sie Ihre Bescheinigung aus:https://media.interieur.gouv.fr/deplacement-covid-19/

✅ GUT ZU WISSEN
: Es ist keine Bescheinigung erforderlich, wenn der Umzug innerhalb desselben Departements oder in ein anderes Departement erfolgt, das weniger als 100 km vom ursprünglichen Wohnort entfernt ist.

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