⚠️ ACHTUNG
: Denken Sie daran, die Bescheinigung über einen Ausnahmemarkt mitzuführen, wenn Ihr Umzug mehr als 100 km von Ihrem ursprünglichen Wohnort entfernt in ein anderes Departement führt.
📩 Stellen Sie Ihre Bescheinigung aus:https://media.interieur.gouv.fr/deplacement-covid-19/
✅ GUT ZU WISSEN
: Es ist keine Bescheinigung erforderlich, wenn der Umzug innerhalb desselben Departements oder in ein anderes Departement erfolgt, das weniger als 100 km vom ursprünglichen Wohnort entfernt ist.