AUSGANGSPEGEL
Berufsqualifikation – Stufe 3: Staatliches Diplom als Rettungssanitäter, ausgestellt von der Regionaldirektion für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität
RNCP 36542
DAUER DER AUSBILDUNG
12 Monate im Rahmen eines Ausbildungsvertrags
TÄTIGKEITSBEREICHE
Krankenbeförderung
STAATLICHES DIPLOM ALS RETTUNGSSANITÄTER
Das staatliche Diplom zum Rettungssanitäter bildet Fachkräfte im Gesundheitswesen aus, die auf den Krankentransport und die Betreuung von Patienten spezialisiert sind. Diese berufsvorbereitende Ausbildung, die im dualen System absolviert werden kann, vermittelt die technischen, sozialen und rechtlichen Kompetenzen, die für einen sicheren Einsatz bei Menschen jeden Alters unerlässlich sind.
Durch die Kombination aus theoretischem Unterricht, klinischen Praktika und Praxiserfahrung in Unternehmen bereitet sie auf einen unverzichtbaren Beruf innerhalb der Gesundheitsversorgung vor und bietet zahlreiche Möglichkeiten für den Einstieg ins Berufsleben.
Die für die Ausübung des Berufs des Rettungssanitäters erforderlichen beruflichen Kompetenzen erwerben.
Das vom Gesundheitsministerium anerkannte staatliche Diplom als Rettungssanitäter erwerben.
Die im Krankentransport erforderlichen technischen, zwischenmenschlichen und organisatorischen Kompetenzen entwickeln.
Durch eine duale Ausbildung eine schnelle berufliche Eingliederung fördern.
Die Betreuung und den Transport der Patienten sicherstellen und dabei für deren Komfort und Sicherheit sorgen.
Klinische Daten erfassen und Notfallmaßnahmen durchführen.
Ein Rettungsfahrzeug führen und dabei die Fahrweise an den Zustand des Patienten und an die Straßenverkehrsregeln anpassen.
Die Wartung der Ausrüstung und des Sanitätsfahrzeugs sicherstellen.
Zusammenarbeit mit den medizinischen und paramedizinischen Teams.
Die für die Kontinuität der Versorgung erforderlichen Informationen weiterleiten.
Sich am Qualitätsmanagement beteiligen und die Hygienevorschriften einhalten.
12-monatige duale Ausbildung.
801 Ausbildungsstunden, davon:
– 556 Stunden in einer Ausbildungseinrichtung (IFA).
– 245 Stunden klinische Praktika.
Prüfung der Unterlagen und Auswahlgespräch;
Führerschein der Klasse B seit mindestens 3 Jahren (oder 2 Jahren im begleiteten Fahren);
ärztliche und behördliche Eignung zum Führen eines Rettungswagens;
ärztliches Attest über das Nichtvorliegen von Kontraindikationen;
alle vorgeschriebenen Impfungen sind auf dem neuesten Stand.
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