➡️ Die Miete für den Monat April ist für Studierende, die ihr Studentenwohnheim – wenn auch nur vorübergehend – verlassen haben, nicht fällig.

➡️ In den Crous werden schrittweise Lebensmittelhilfen und Beihilfen für den Kauf von Artikeln des täglichen Bedarfs für die Bewohner im Lockdown eingerichtet

➡️ Über die Crous stehen allen Studierenden, die darauf angewiesen sind, finanzielle Hilfen zur Verfügung, insbesondere denen, die ihren Studentenjob oder ihr Praktikum verloren haben.

➡️ Die Anträge auf Soforthilfe bei den Sozialdiensten der Crous werden vereinfacht; wir werden über die Regelung informieren, sobald sie in Kraft tritt.

➡️ Das sozial bedingte Stipendium sowie alle anderen Förderungen für Studierende werden auf jeden Fall beibehalten, selbst wenn der Anspruch darauf ausgeschöpft ist.

➡️ Eine soziale, gesundheitliche und psychologische Betreuung wird stets durch die Gesundheitsdienste der Universität und die Sozialdienste der Crous gewährleistet.

➡️ Das Erasmus+-Stipendium wird während des gesamten Auslandsaufenthalts und bis zur Rückkehr der Austauschstudierenden weitergezahlt.

➡️ Etwaige Kosten für die Rückreise von Erasmus+-Studierenden nach Frankreich werden von der Erasmus+-Agentur übernommen.

➡️ Unabhängig von der Art der internationalen Mobilität sorgt das Ministerium für Hochschulbildung dafür, dass die freiwillige Rückkehr nach Frankreich bestmöglich organisiert wird.

➡️ Die Aufenthaltsgenehmigungen für internationale Studierende werden nach Ablauf automatisch um drei Monate verlängert.

➡️ Hochschulen können vor Ort spezifische Maßnahmen anbieten

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