Frédérique Vidal, Ministerin für Hochschulwesen, Forschung und Innovation, gab anlässlich eines Besuchs in Montpellier einen Überblick über die Maßnahmen zugunsten der Studierenden, die zum Beginn des neuen Studienjahres in Kraft treten werden: Einfrieren der Studiengebühren, Aufstockung der bedarfsorientierten Stipendienum zusätzliche 46 Millionen Euro, Sozialhilfen und Maßnahmen zur Wohnraumbeförderung usw. Die staatlichen Beihilfen im Rahmen der Sozialmaßnahmen zugunsten von Studierenden belaufen sich auf 5,7 Milliarden Euro.

Einfrieren der Studiengebühren

Für das Studienjahr 2019–2020werden die Studiengebühren eingefroren. Sie betragen 170 Euro für den Bachelor, 243 Euro für den Master und 380 Euro für die Promotion. Den Rest der tatsächlichen Kosten für die Ausbildung der Studierenden übernimmt der Staat. Die durchschnittlichen staatlichen Ausgaben für die Ausbildung der Studierenden belaufen sich auf 10.000 Euro pro Jahr, was einer Gesamtsumme von 31,4 Milliarden Euro entspricht.

  • Lizenz 170 €
  • Master 243 €
  • Promotion 380 €

Anhebung der Stipendien nach sozialen Kriterien

Für das akademische Jahr 2019–2020 werden die Stipendien nach sozialen Kriterien angehoben. Die vom CROUS gewährtenStipendiensteigen um 1,1 %, was zusätzlichen 46 Millionen Euro entspricht. Seit letztem Jahr werden die Stipendien zu einem festen Termin, nämlich am 5. jedes Monats, ausgezahlt. Für alle Anträge, die vor Ende Juli vollständig eingereicht wurden, erhalten die Studierenden bereits im August eine Vorauszahlung ihres ersten Stipendienmonats, um sich besser auf den Studienbeginn vorbereiten zu können.

Auslaufen des Sozialversicherungssystems für Studierende mit Wirkung zum 31. August 2019

Im Rahmen des „Plan étudiants“ hat die Regierung 2018 das Sozialversicherungssystem für Studierende abgeschafft.Ab dem 31. August 2019 werden alle Studierenden automatisch in das allgemeine Sozialversicherungssystem aufgenommen. Sie profitieren somitvom gleichen Gesundheitsschutz, sparen dabei 217 Euro pro Jahrund müssen keinerlei Formalitäten mehr erledigen.

  • Ab diesem Zeitpunkt werden alle Studierenden, die bisher für ihre Sozialversicherung bei einer studentischen Krankenkasse versichert waren, automatisch bei der örtlichen Krankenkasse (Caisse Primaire d’Assurance Maladie) ihres Wohnorts versichert.
  • Die studentischen Krankenkassen werden gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge fortsetzen und weiterhin speziell auf Studierende zugeschnittene Zusatzkrankenversicherungen anbieten.

Die Unterlagen herunterladen: http://cache.media.enseignementsup-recherche.gouv.fr/file/Enseignement_superieur/74/2/MESRI_cout_rentree2019_1161742.pdf

Quelle: http://www.enseignementsup-recherche.gouv.fr/cid144277/rentree-2019-l-etat-s-engage-en-faveur-des-etudiants.html

Veröffentlichungsdatum: 20. August 2019

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